Ein Service von EWD-Concept.de

 

Infos zur GmbH und GmbH & Co KG in Deutschland

business-deutschland

GmbH & Co KG in Deutschland

Die GmbH & Co KG ist - ganz entgegen vor allem in der Laiensphäre häufig geäußerter Vermutungen - keine Kapitalgesellschaft, sondern vielmehr eine rechtliche Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und damit eine Personengesellschaft des deutschen Rechts.

Allerdings handelt es sich bei der GmbH & Co KG in Deutschland um eine rechtsfähige Gesellschaft.

Ausgangspunkt der Überlegung ist die gewöhnliche KG. Diese besteht zumindest aus einem persönlich haftenden Gesellschafter (der so genannte Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). In der Regel hat eine KG zahlreiche Kommanditisten. Auch mehrere Komplementäre sind möglich und kommen vor.

Diese Gestaltung wird im Rahmen der GmbH & Co. KG insofern geändert, als dass an die Stelle des persönlich haftenden Komplementärs - in der Regel eine natürliche Person - eine gewöhnlich gegründete GmbH tritt. Komplementär der GmbH & Co. KG ist somit eine Kapitalgesellschaft mit nach deutschem Recht beschränkter Haftung.

Diese Gestaltung ist vor allem steuerlichen Gründen geschuldet. So werden die Erträge einer Kapitalgesellschaft zum einen durch die Kapitalertragsteuer auf der Ebene der Gesellschaft und zum anderen mit der Einkommensteuer auf der Ebene der Gesellschafter belastet. Bei einer Personengesellschaft ist dies nicht der Fall. Hier wird der Ertrag der Gesellschaft nur einmal auf der Ebene der Gesellschafter mit der Einkommensteuer belastet. Allerdings hat eine solche Personengesellschaft - im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft - keine auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung.

Aus diesem Grund konstruiert man mit der GmbH & Co. KG in Deutschland eine Personengesellschaft, deren einzig persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Im Ergebnis erhält man auf diese Weise eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Gründung der GmbH & Co. KG in Deutschland läuft dabei nach dem selben Muster wie die Gründung einer gewöhnlichen Gesellschaft.

Die Gesellschafter gründen zunächst eine GmbH nach den dafür geltenden allgemeinen Regel. Alleiniger Gesellschaftszweck der GmbH ist die Führung der Geschäfte bei einer KG. Diese wird im Anschluss ebenfalls nach den allgemein geltenden Regeln nach Handelsrecht gegründet. Als Komplementär wird die GmbH eingetragen. Diese ist auch mit der Geschäftsführung der KG beauftragt. In der Regel stellt man also in den zwei Gesellschaftsverträgen einen so genannten Beteiligungsgleichlauf her, das heißt, dass an der KG immer nur Gesellschafter beteiligt sind, die ebenfalls an der GmbH beteiligt sind und umgekehrt.

Darüber hinaus verwehrt man der GmbH im Vertrag das Recht auf Gewinnbeteiligung. Würde ein solches gelten, müssten die Erträge der GmbH ja wieder zweifach versteuert werden, was durch diese Gestaltung ja schließlich gerade vermieden werden soll.

Insofern ist diese Gesellschaft ein Zusammenschluss zweier grundsätzlich selbstständiger Unternehmen, die durch den Gesellschaftsvertrag miteinander verflochten sind.

Wir hoffen Ihnen interessante und nützliche Informationen auf dieser Seite geliefert zu haben Für die Vollständigkeit unr Richtigkeiz können wir keine Garantie übernehmen. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie am Besten einen auf Gesellschaften speziallisierten Fachanwalt. Dieser kennt auch aktuelle Änderungen.